Schlagwortarchiv für: Sorgfaltspflichtgesetz

Ein T-Shirt legt aktuell im Schnitt 18.000 Kilometer zurück bis wir es in Deutschland kaufen können. Durch die Globalisierung finden viele Produktionsschritte in unterschiedlichen Ländern statt. Tragen wir die Verantwortung dafür, dass vor Ort Menschenrechte geachtet werden?

Nicht nur ich stelle mir aktuell diese Frage, sondern auch die deutsche Bundesregierung. Rund 80 Prozent des Welthandels basieren auf globalen Wertschöpfungsketten. Diese bilden die Existenzgrundlage für mehr als 450 Millionen Menschen. In diesen Lieferketten werden immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt. Dazu zählen Kinderarbeit, Ausbeutung, Umweltzerstörung und fehlende Arbeitsrechte. In diesem Beitrag bekommst du Antworten auf folgende Fragstellungen:

  • Warum benötigen wir unabhängig vom Gesetzgeber ein Risikomanagement?
  • Was regelt das Lieferkettengesetzt?
  • Was ist eine Lieferkette?
  • Was ist das Ziel des Gesetzes?
  • Warum wurde eine gesetzliche Regelung notwendig?
  • Was regelt das Lieferkettengesetz?
  • Welche Unternehmen sind von diesem Gesetz betroffen?
  • Welche konkreten Maßnahmen muss ein Unternehmen umsetzen?
  • Wann muss die Geschäftsbeziehung zum Lieferanten beendet werden?

Warum benötigen wir unabhängig vom Gesetzgeber ein Risikomanagement?

In unseren Einkaufsorganisationen haben wir einige Herausforderungen. Vor allem die hohe Anzahl von Lieferanten und die globale Beschaffung (global sourcing) erhöhen die Komplexität. Die Havarie des Frachtschiffes Ever Given im Suezkanal im April 2021 oder die Lieferengpässe durch die Pandemie mit Start im Jahr 2020 zeigen wie wichtig Risikomanagement ist.

Ich gehe davon aus, dass alle deutschen Unternehmen Kinderarbeit nicht unterstützen möchten. Darüber hinaus haben die meisten Unternehmen eigene Werte, die in der Öffentlichkeit bekannt sind. Auch dazu wird das Risikomanagement benötigt. Nur wer Verstöße gegen Menschenrechtsverletzungen ermittelt und bewertet, kann seiner Verantwortung nachkommen. Denn am Anfang jeder Lieferkette steht ein Mensch.

Havarie des Frachtschiffes Ever Given im Suezkanal im April 2021 Quelle: dpa

Was ist eine Lieferkette?

Die Lieferkette beschreibt die Verbindung aller Lieferanten, um ein Produkt zu fertigen oder eine Dienstleistung anzubieten. Dazu gehört die Gewinnung von Rohstoffen bis zur Lieferung an den Endkunden.

„Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden.“ Gerd Müller – Bundesentwicklungsminister

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Im Lieferkettengesetzt (auch Sorgfaltspflichtgesetz genannt) geht es nicht darum Unternehmen bei Verstößen gegen Menschenrechte zu belangen. Ziel ist es vielmehr eine klare Vorgehensweise in Unternehmen herbeizuführen, damit systematisch Verstöße gegen Menschenrechte erkannt werden.

Ziele sind folgende:

  • Verpflichtung der Unternehmen von Einführung eines Risikomanagements
  • Schutz der Menschenrechte zu verbessern
  • Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards
  • Definition der Sorgfaltspflichten von Unternehmen
  • Schaffung von Rechtssicherheit

Warum wurde eine gesetzliche Regelung notwendig?

Die deutsche Bundesregierung hatte sich auf eine freiwillige Einhaltung der Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen ausgesprochen. Ob diese Freiwilligkeit zu Maßnahmen geführt haben, wurde unter der Führung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Ernst & Young in dem Monitoring NAP überprüft. NAP steht für Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Das Ergebnis dieses Monitorings von 2018 bis 2020 war, dass lediglich 17% der Unternehmen der Sorgfaltspflicht nachkamen. Analysiert wurden in Deutschland ansässige Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern. Die Infobox zeigt die Kernelemente, die die Sorgfaltspflicht darstellen. Eine gute Erläuterung erhältst du im folgenden Video des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Quelle: BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Entstehung und Hintergründe des Lieferkettengesetz

ℹ️

Die fünf Kernelemente der Sorgfaltspflicht laut dem Auswärtigen Amt, die im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verankert sind, lauten:

  1. Eine öffentliche Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist vorhanden
  2. Ein Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte besteht (Risikoanalyse)
  3. Entsprechende Maßnahmen zur Abwendung und Kontrollen ihrer Wirksamkeit sind eingeführt
  4. Es erfolgt eine Berichterstattung
  5. Das Unternehmen etabliert oder beteiligt sich an einem Beschwerdemechanismus

Was regelt das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz konkretisiert in welcher Form Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen. Dazu zählen folgende Pflichten:

  • Menschenrechtliche Risiken analysieren und bewerten
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen
  • Stelle für Beschwerdemöglichkeiten einrichten

Welche Unternehmen sind von diesem Gesetz betroffen?

Geplant ist das deutsche Lieferkettengesetz ab 2023. Noch ist das Gesetz jedoch nicht verabschiedet. Im Entwurf sind folgende Unternehmensgrößen festgehalten:

  • ab 2023 Unternehmen mit > 3.000 Mitarbeiter:innen
  • ab 2024 Unternehmen mit > 1.000 Mitarbeiter:innen

Voraussetzung ist, dass sich der Hauptsitz in Deutschlang befindet, bei der Anzahl der Mitarbeiter:innen werden jedoch auch alle im Ausland befindlichen Tochterfirmen berücksichtigt.

Welche konkreten Maßnahmen muss ein Unternehmen umsetzen?

Grundsätzlich geht es darum die Sorgfaltspflicht wahrzunehmen. Dies betrifft vor allem den eigenen Geschäftsbereich und alle unmittelbaren Lieferanten. Daraus ergeben sich folgende Maßnahmen:

  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
  • Risikomanagement einführen
    • Risiken ermitteln und bewerten
    • Maßnahmen ergreifen
    • Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
  • Beschwerdemechanismus einrichten
  • Transparent öffentlich Bericht erstatten

Sollte eine Verletzung von Menschenrechten im eigenen Geschäftsbereich festgestellt werden, müssen unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergriffen und Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Gleiches gilt auch für unmittelbare Lieferanten.  Sollte diese die Menschenrechtsverletzung nicht in absehba­rer Zeit beenden können, muss es einen konkreten Plan zur Minimierung und Vermeidung geben.

➡️ Details dazu findest du in den Fragen und Antworten des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).

Wann muss die Geschäftsbeziehung zum Lieferanten beendet werden?

Ziel des Gesetzes ist es nachhaltig die Rahmenbedingen für Meschen zu verbessern und Menschenrechtsschutz dauerhaft zu verankern. Der Abbruch der Geschäftsbeziehungen ist nur dann notwendig, wenn eine schwerwie­gende Menschenrechtsverletzung festgestellt wurde und die bisherigen Maßnahmen des Konzepts innerhalb einer gesetzten Frist nicht erfolgreich sind.

Sollte nach erfolglosen Maßnahmen die Geschäftsbeziehung nicht beendet werden kommen hohe Strafzahlungen auf Unternehmen zu. Aktuell ist eine ähnlicher Berechnungsgrundlage wie bei der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) im Gespräch. Dort wird die Strafe auf Basis eines prozentualen Anteils vom Umsatz ermittelt.

Kritik am Gesetzesentwurf

Die aktuelle Kritik an dem Gesetzesentwurf ist vielschichtig. Einige Meinungen sind in den Kommentaren zu einem LinkedIn Post des Outdoor-Bekleidungsexperten Vaude zu lesen. Dort wurde die Rede von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller im Bundestag begrüßt und noch weitere Verschärfungen gefordert. Eine Fragestellung ist, ob Kosteneffizient die Einhaltung des Gesetzes vor allem im Mittelstand umgesetzt werden kann.  Aktuell hat ein produzierendes Unternehmen im Mittelstand über 1.000 unmittelbare Lieferanten. Zudem wird eine eigene Behörde benötigt, die die Einhaltung in den Unternehmen kontrolliert. Eine andere Herausforderung ist genügend Fachkräfte am Arbeitsmarkt zu finden, um ein professionelles Risikomanagement zu betreiben.

Ebenfalls wird die Sorge geteilt, dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigt wird. Es ist davon auszugehen, dass führende Industriestaaten Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf wirtschaftlichen Vorteil dulden werden. Dort wird sich zeigen, ob sich Deutschland wie auch die Europäische Union mittels Zölle durchsetzen wird, damit auf Produkte von Unternehmen, die Menschenrechtsverletzungen in Kauf nehmen entsprechende Zölle fällig werden.

Gründe für ein Lieferkettengesetz

Die deutsche Bundesregierung hat die Sorgfaltspflicht auf freiwilliger Basis für Unternehmen getestet. Nach der Montierung zwischen 2018 und 2020 kamen weniger als 20 Prozent (Ergebnisse des NAP-Monitorings) der Unternehmen den Vorgaben zur Sorgfaltspflicht nach. Daher ist das Lieferkettengesetz ein weiterer Versuch deutlich mehr Unternehmen zu verpflichten. Wer wirtschaftlichen Profit erzielt, sollte auch die Verantwortung für Schäden, die durch seine Wertschöpfung erzielt werden, übernehmen. Zudem darf die Verletzung von Menschenrechten kein Wettbewerbsvorteil sein. Da Deutschland neben China und USA das drittgrößte Importland ist, besteht die Pflicht eine Vorreiterrolle zu Menschenrechten einzunehmen. Im Übrigen gibt es in Frankreich, in den Niederlanden, Großbritannien und den USA bereits ähnliche Gesetzte. Aus meiner Sicht hat der folgende Grund das größte Gewicht. Das Lieferkettengesetz ist der Wille vieler deutscher Wähler. So haben sich in der Petition zur Sorgfaltspflicht über 220.000 Deutsche dafür eingesetzt. Unterstützt wird es von mehr als 80 Unternehmen wie z.B. Vaude.

Untersützer Lieferkettengesetz
Untersützer des Gesetzes Quelle: Business Humanrights

Fazit

Das Lieferkettengesetz fordert die Einführung eines Risikomanagement. Aus meiner Sicht ist das Management von Risiko im Einkauf sowieso notwendig. Neben Menschenrechten gibt es zahlreiche weitere Herausforderungen, die im Einkauf gemeistert werden müssen. Das zeigt die andauernde Pandemie, die steigenden Rohstoffpreise oder Gefahren von Engpässen in Transportwegen. Oder auch Fragenstellung ob zentrale Lieferanten liquide sind, um die eigene Versorgung zu sichern. Dies alles spricht für ein aktives Risikomanagement. Nach meiner Meinung ist das Gesetz die Chance die Geschäftsführung von Investitionen in diesen Bereich zu überzeugen. Welche Auswirkungen das Lieferkettengesetzt konkret haben wird, zeigt sich wahrscheinlich erst in paar Jahren und nach den ersten Gerichtsurteilen. Praktisch gibt es viele Fragestellungen, denn regionale Kultur und Verhältnisse passen sicherlich nicht immer zu den Maßstäben der reichen Industrieländer. Am Anfang jeder Lieferkette steht ein Mensch, daher lasst unseren Beitrag zu Menschenrechten leisten!

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Peter Prütting ist Teamplayer, MTBiker und E-Business Experte. Seit 10 Jahren verhilft er Lieferanten zu mehr Online-Umsatz und optimierten B2B-Prozessen. Weggefährten beschreiben ihn als kundenzentriert und fokussiert.

FAQ – Lieferkettengesetz

Wofür steht die Abkürzung NAP?

NAP steht für Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. Daraus resultiert die Sorgfaltspflicht für Unternehmen die Menschenrechte zu wahren. Dieser Aktionsplan ist auf Basis der Beschlüsse der Kinderrechtskonvention der UN in New York im Jahr 2002 entwickelt worden. Das Abschlusspapier der Konvention wurde von 192 Staaten ratifiziert. Die verschiedenen Länder haben teilweise eigene Bezeichnungen diese Aktionspläne. Der allgemeine Begriff im englischen Sprachgebrauch lautet aber „National Action Plan for Children“.

Was regelt das Lieferkettengesetz?

Deutsche Unternehmen werden verpflichtet menschenrechtliche Risiken zu analysieren und zu bewerten. Auf dieser Basis sind Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen und eine Stelle für Beschwerdemöglichkeiten einzurichten.

Welche Unternehmen betrifft das Lieferkettengesetz?

Das Gesetz betrifft Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland. Ab 2023 sind Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen und ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen verpflichtet die Sorgfaltspflicht wahrzunehmen. Wichtig ist, dass auch die Mitarbeiter die in Tochterfirmen im Ausland arbeiten mitgezählt werden.

Wann muss ich die Geschäftsbeziehung zum Lieferanten beenden?

Ziel des Gesetzes ist es nachhaltig die Rahmenbedingen für Menschen zu verbessern und Menschenrechtsschutz dauerhaft zu verankern. Der Abbruch der Geschäftsbeziehungen ist nur dann notwendig, wenn eine schwerwie­gende Menschenrechtsverletzung festgestellt wurde und die bisherigen Maßnahmen des Konzepts innerhalb einer gesetzten Frist nicht erfolgreich sind.

Quellen

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